Double Opt-In bei Newslettern

in Allgemein, Netzwelt mit 3 Kommentaren

Eine häufige Abmahngefahr besteht bei Newslettern und dem damit verbundenen Anmeldeprozess. Da ich vor ein paar Tagen ein kleines Anmeldeformular für einen Newsletter geschrieben habe, möchte ich noch einmal auf die Problematik für die Newsletter-Anmeldung eingehen. Oftmals besteht hier die Problematik, dass die Grenze zwischen einer reinen E-Mail zu Informationszwecken und Werbe-E-Mails verschwindend gering ist und man sich damit auf sehr dünnes Eis begibt. Deshalb sollte man das sogenannte Double Opt-In Verfahren verwenden, wo der Eingetragene die Eintragung in das jeweilige Newsletter-Formular noch einmal bestätigen muss. Meist wird direkt nach der Eintragung eine E-Mail an die jeweilige E-Mail Adresse geschickt, worin ein Link enthalten ist, welcher die Eintragung bestätigt. Dadurch ist eben sichergestellt, dass kein Dritter eine fremde E-Mail Adresse mit zusätzlich persönlichen Daten in einen bestimmten Newsletter einträgt. Nach der Bestätigung der Eintragung in den Newsletter werden die Daten in die eigentliche Liste mit den Adressen für den Newsletter kopiert. Wird die Eintragung nicht in einem bestimmten Zeitraum bestätigt, so sollten die eingetragen Daten komplett wieder aus der Datenbank gelöscht werden.

Natürlich existieren schon unzählige Urteile über das Anmelden an Newslettern und der damit oftmals verbundenen Flut an E-Mails, deshalb verweise ich einfach einmal auf die folgenden zwei Urteile:

Angebracht ist es auch, dem Nutzer die Möglichkeit zu bieten sich wieder von dem Newsletter abzumelden bzw. die E-Mail Adresse auch ändern zu können, welche man einmal bestätigt hat. Denn nichts ist nerviger als die eigene E-Mail in einem Newsletter-Verteiler zu haben, wo man diese nicht wieder entfernen kann.

Das Double Opt-In Verfahren ist aber nicht nur für Newsletter-Anmeldungen geeignet, sondern sollte auch für alle anderen Anmeldeverfahren in einer Website oder einem Onlineportal verwenden, wo persönliche Benutzerdaten in einer Datenbank gespeichert werden. Da jeder Newsletter einen anderen Zweck verfolgt soll dieser Artikel insgesamt nur einen kleinen Denkanstoß geben. Deshalb gilt allgemein, man muss sich mit der Problematik der Newsletteranmeldung für seine persönlichen Zwecke genau auseinander setzen und sich somit ggfs. gegen rechtliche Folgen abzusichern.

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Karl-Heinz Weidlinger

erstellt am 09.03.2010, um 14:58 Uhr
Karl-Heinz Weidlinger

Ein sehr informativer und wahrer Beitrag, denn ich kann aus eigener Erfahrung von den Konsequenzen ein Lied singen, wenn man eine normale Information (ohne Werbeinhalt) an Emailempfänger sendet, die nicht mit einem Double Opt In Verfahren in die Datenbank geraten sind. Mehr möchte ich hier nicht sagen, nur Achtung, es kann teuer werden!!

Liebe Grüsse, Karl-Heinz

Steffen

erstellt am 18.11.2010, um 00:20 Uhr
Steffen

Danke für die Info ist doch besser wenn man es richtig macht um keine Probleme zu bekommen.

Steffen

erstellt am 24.12.2010, um 22:11 Uhr
Steffen

cool dank dir

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Der Autor

Mathias 'United20' Schmidt
Der Autor Mathias Schmidt ist Programmierer und beschäftigt sich seit einiger Zeit auch mit SEO und Wordpress.
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